Wertebasierter Verhaltenskodex
für partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz

Die Mitarbeitenden des Theaters Magdeburg teilen folgende gemeinsame Werte:

  • Wir stehen für ein vertrauensvolles und angstfreies Arbeitsklima, das auf klarer Kommunikation, Respekt und Wertschätzung aufbaut.
  • Wir sprechen Konflikte innerhalb des Betriebes offen an und suchen durch ein partnerschaftliches und soziales Miteinander immer nach Lösungen, ohne eine negative persönliche Konsequenz zu erfahren.
  • Der Schutz und die Wahrung der Menschenwürde, die Anerkennung von gesellschaftlicher Diversität sowie die Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit sind als grundsätzliche gesellschaftliche Werte für uns elementar.
  • Sexuelle Übergriffe, Machtmissbrauch, Mobbing sowie jede Form von Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, sexueller Orientierung, Geschlecht oder Religion sind ein Verstoß gegen die Menschenwürde und eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes. Solche Verhaltensweisen werden an unserem Theater nicht toleriert.
  • Wir zeigen Haltung und ermutigen uns gegenseitig, jede Form von Übergriff oder Diskriminierung zu unterbinden.
  • Wir sind uns der Verantwortung bewusst, dass es die Aufmerksamkeit und Mitarbeit aller Kolleg:innen im Theater braucht, um unsere Werte zu schützen.

Präambel
Die nachstehende Vereinbarung wird im Bewusstsein der Verpflichtung geschlossen, die Würde sowie die körperliche und seelische Unversehrtheit aller in der Dienststelle Beschäftigten zu wahren und zu schützen.
Die Theaterleitung des Theaters Magdeburg sowie der Personalrat wachen darüber, dass alle Personen in der Dienstelle nach den Grundsätzen der freien Entfaltung der Persönlichkeit zu fordern und zu schützen sind, sofern es andere in ihren Rechten nicht einschränkt.
Diese Dienstvereinbarung hat das Ziel, ein gutes und partnerschaftliches Betriebsklima zu fördern.

Geltungsbereich
Diese Vereinbarung gilt für alle Mitarbeitenden des Theaters Magdeburg. Jede mitarbeitende Person ist mitverantwortlich für die Erhaltung des Arbeitsklimas. Wertebasierter Verhaltenskodex für partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz


DEFINITIONEN

Diskriminierung
Unter Diskriminierung ist jede Herabsetzung von Personen, insbesondere wegen ihrer Behinderung, Herkunft, Nationalität, Hautfarbe, Religion, politischen oder gewerkschaftlichen Beschäftigungen, ihres Alters, Geschlechts oder sexueller Orientierung zu verstehen. Dabei ist es gleichgültig, ob diese in mündlicher oder schriftlicher Form oder in sonstigen Handlungen gegenüber der anderen Person erfolgt.

Mobbing
Mobbing sind alle persönlichen Auseinandersetzungen, bei denen die Handlungsund Entscheidungsfreiheit einer Person, ihre Persönlichkeitsentwicklung, ihr Selbstwertgefühl, ihre sozialen Beziehungen, ihre Würde und ihr soziales Ansehen, sowie die Möglichkeit, sich sinnvoll in den Arbeitsprozess des Theaters einzugliedern, systematisch und wiederholt angegriffen und verletzt werden. Dies ist beispielsweise:

  • Verleumdung und / oder Verbreitung von Gerüchten über Personen
  • Desinformation oder absichtliches Zurückhalten von arbeitsnotwendigen Informationen
  • Drohungen, Erniedrigungen und Unterstellungen, Hohn, Aggressivität
  • Unwürdige Behandlung durch Vorgesetzte wie z.B. die Zuteilung kränkender, unlösbarer oder gar keiner Aufgaben
  • Ausgrenzung durch Kontaktverweigerung

Sexuelle Belästigung
Als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist jedes unerwünschte, sexuell motivierte Verhalten anzusehen, dass die Würde der betreffenden Person verletzt. Dazu zählen nicht nur alle sexuellen Handlungen und Verhaltensweisen, die strafrechtlich geahndet werden können, sondern unter anderem auch:

  • Unerwünschter Körperkontakt
  • Sexuell herabwürdigender Sprachgebrauch
  • Anzügliche und sexualisierte Bemerkungen, Witze und Gesten
  • Entwürdigende und entpersonalisierende Bemerkungen über den Körper, die Sexualität oder die sexuelle Orientierung Anderer
  • Die verbale, bildliche und/oder elektronische Präsentation obszöner, sexuell herabwürdigender Darstellungen
  • Aufforderung zu sexualisiertem oder sexuellem Verhalten
  • Andeutung, dass sexuelles Entgegenkommen berufliche Vorteile bringen könnte
  • direkte oder indirekte Drohung mit Nachteilen für die Ablehnung von Avancen
  • die (auch versuchsweise) Erzwingung sexueller Handlung mittels Gewalt oder der Androhung von Gewalt

Grundsätzliches Kennzeichen der Belästigung ist eine Grenzüberschreitung, die ein anderer Mensch gegen seinen Willen erfährt. Sexuelle Belästigung bestimmt sich nicht danach, ob die betroffene Person ihre Ablehnung aktiv verdeutlicht hat, sondern die Tatsache, dass die Verhaltensweise unerwünscht war. Als Belästigung können auch Vorgänge empfunden werden, die nicht beabsichtigt waren.

Umgang mit Macht
Ein demokratischer Umgang mit Macht bedeutet zunächst einmal, die Machtverhältnisse im Betrieb überhaupt als solche wahrzunehmen und zu reflektieren. Am Anfang steht die Erkenntnis aller Mitarbeitenden, dass sie überhaupt über Macht verfügen. Machtmissbrauch tritt dann ein, wenn eine Person ihre Entscheidungsbefugnisse überschreitet. Der Umgang mit Macht sollte verantwortungsvoll und menschenwürdig sein, sowie die Interessen des Hauses wahren. Macht darf nicht dazu dienen, sich Vorteile zu verschaffen.


VERFAHRENSWEISEN UND MASSNAHMEN
Auf Basis der oben angeführten Werte und Feststellungen verpflichten wir uns als
Theater zu Folgendem:

  • Der Trennung zwischen dem, was innerhalb und außerhalb der künstlerischen Arbeit erlaubt ist
  • Die Freiräume der Kunst nicht zu missbrauchen
  • Einem respektvollen Verhalten gegenüber allen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung, Herkunft und sexueller Orientierung
  • Dem Unterlassen von Übergriffen in gestischer, sprachlicher und körperlicher Form
  • Zum verantwortungsvollen Umgang mit Macht
  • Zu eindeutiger und klarer Kommunikation
  • Zum Bemühen um offene und faire Konfliktlösung. Zum aktiven Einschreiten und Ansprechen der Situation, wenn man Zeuge von Übergriffen, Machtmissbrauch und unangebrachtem Verhalten jeglicher Art wird

Das Theater reagiert unverzüglich auf jegliche Form von und Anzeigen von diskriminierenden Vorfällen mit klärenden und vermittelnden Maßnahmen. Allen Betroffenen ist der gleiche Schutz zu gewährleisten. Den Vorgesetzten kommt hier
eine besondere Fürsorgepflicht zu.
Alle Mitarbeitenden des Theaters bekommen die Möglichkeit an Workshops und Fortbildungen teilzunehmen, die von der Theaterleitung in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten organisiert werden.
Im Rahmen der Vollversammlung zu Beginn der Spielzeit wird dieser wertebasierte Verhaltenscodex des Theaters Magdeburg vorgetragen und besprochen.

Wo finde ich Hilfe?
Im Falle einer Grenzüberschreitung, Belästigung, Diskriminierung, und bei Problemen und Fragen zur Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen, Männern und queeren Personen, sowie bei sexueller Gewalt, können sich die Beschäftigten und Gäste des Theaters Magdeburg an folgende Stellen wenden:

  • Die jeweilige vorgesetzte Person (falls nicht befangen)
     
  • Die Theaterleitung
     
  • Die Gleichstellungsbeauftragten des Theaters Magdeburg,
    Grit Rachler und Bettina Schneider 
    gleichstellungsbeauftragte@theater-magdeburg.de
     
  • Jedes Mitglied des Personalrates des Theaters Magdeburg,
    Tel. +49 391 40490 6555 oder personalrat@theater-magdeburg.de
     
  • Amt 16 für Gleichstellungsfragen, Amtsleiterin/Gleichstellungsbeauftragte
    Frau Heike Ponitka, Tel. +49 391 5402316
     
  • Frau Daniela Diestelberg, Amt 16 für Gleichstellungsfragen, Mädchen und Frauenförderung; Gender Mainstreaming,
    Tel. +49 391 5402205
     
  • Frau Natalie Schoof, Amt 16 für Gleichstellungsfragen, Geschäftsführung Familien und Gleichstellungsausschuss, Sachbearbeiterin Beauftragte,
    Alter Markt 6, 39090 Magdeburg, Telefon: +49 391 5402328
     
  • Frau Ines Gonschoreck, zuständige Ansprechpartnerin im Dezernat IV-Kultur, Schule und Sport, Telefon: +49 391 5404854
     
  • Themis Vertrauensstelle gegen sexuelle Gewalt
    Telefon: + 49 030 23632020
     
  • Wildwasser Magdeburg eV., Verein gegen sexualisierte Gewalt
    Telefon: +49 391 2515417
     

Schlussbestimmungen
Diese Vereinbarung wird den Beschäftigten zusammen mit ihrem Arbeitsvertrag ausgehändigt.
Diese Vereinbarung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Diese Dienstvereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Spielzeitende schriftlich gekündigt werden.
Diese Vereinbarung wird alle zwei Jahre und bei Bedarf von allen Unterzeichnenden auf Verbesserungen oder Ergänzungen überprüft.
Im Falle einer Kündigung verpflichten sich die Theaterleitung und der Personalrat unverzüglich über den Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung zu verhandeln. Die Dienstvereinbarung wirkt bis zum Inkrafttreten einer neuen Vereinbarung.

Julien Chavaz
Generalintendant

Gerd Becker
Personalratsvorsitzender

Magdeburg, 28.8.23