Die Mitarbeitenden des Theaters Magdeburg teilen folgende gemeinsame Werte:
Präambel
Die nachstehende Vereinbarung wird im Bewusstsein der Verpflichtung geschlossen, die Würde sowie die körperliche und seelische Unversehrtheit aller in der Dienststelle Beschäftigten zu wahren und zu schützen.
Die Theaterleitung des Theaters Magdeburg sowie der Personalrat wachen darüber, dass alle Personen in der Dienstelle nach den Grundsätzen der freien Entfaltung der Persönlichkeit zu fordern und zu schützen sind, sofern es andere in ihren Rechten nicht einschränkt.
Diese Dienstvereinbarung hat das Ziel, ein gutes und partnerschaftliches Betriebsklima zu fördern.
Geltungsbereich
Diese Vereinbarung gilt für alle Mitarbeitenden des Theaters Magdeburg. Jede mitarbeitende Person ist mitverantwortlich für die Erhaltung des Arbeitsklimas. Wertebasierter Verhaltenskodex für partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz
DEFINITIONEN
Diskriminierung
Unter Diskriminierung ist jede Herabsetzung von Personen, insbesondere wegen ihrer Behinderung, Herkunft, Nationalität, Hautfarbe, Religion, politischen oder gewerkschaftlichen Beschäftigungen, ihres Alters, Geschlechts oder sexueller Orientierung zu verstehen. Dabei ist es gleichgültig, ob diese in mündlicher oder schriftlicher Form oder in sonstigen Handlungen gegenüber der anderen Person erfolgt.
Mobbing
Mobbing sind alle persönlichen Auseinandersetzungen, bei denen die Handlungsund Entscheidungsfreiheit einer Person, ihre Persönlichkeitsentwicklung, ihr Selbstwertgefühl, ihre sozialen Beziehungen, ihre Würde und ihr soziales Ansehen, sowie die Möglichkeit, sich sinnvoll in den Arbeitsprozess des Theaters einzugliedern, systematisch und wiederholt angegriffen und verletzt werden. Dies ist beispielsweise:
Sexuelle Belästigung
Als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist jedes unerwünschte, sexuell motivierte Verhalten anzusehen, dass die Würde der betreffenden Person verletzt. Dazu zählen nicht nur alle sexuellen Handlungen und Verhaltensweisen, die strafrechtlich geahndet werden können, sondern unter anderem auch:
Grundsätzliches Kennzeichen der Belästigung ist eine Grenzüberschreitung, die ein anderer Mensch gegen seinen Willen erfährt. Sexuelle Belästigung bestimmt sich nicht danach, ob die betroffene Person ihre Ablehnung aktiv verdeutlicht hat, sondern die Tatsache, dass die Verhaltensweise unerwünscht war. Als Belästigung können auch Vorgänge empfunden werden, die nicht beabsichtigt waren.
Umgang mit Macht
Ein demokratischer Umgang mit Macht bedeutet zunächst einmal, die Machtverhältnisse im Betrieb überhaupt als solche wahrzunehmen und zu reflektieren. Am Anfang steht die Erkenntnis aller Mitarbeitenden, dass sie überhaupt über Macht verfügen. Machtmissbrauch tritt dann ein, wenn eine Person ihre Entscheidungsbefugnisse überschreitet. Der Umgang mit Macht sollte verantwortungsvoll und menschenwürdig sein, sowie die Interessen des Hauses wahren. Macht darf nicht dazu dienen, sich Vorteile zu verschaffen.
VERFAHRENSWEISEN UND MASSNAHMEN
Auf Basis der oben angeführten Werte und Feststellungen verpflichten wir uns als
Theater zu Folgendem:
Das Theater reagiert unverzüglich auf jegliche Form von und Anzeigen von diskriminierenden Vorfällen mit klärenden und vermittelnden Maßnahmen. Allen Betroffenen ist der gleiche Schutz zu gewährleisten. Den Vorgesetzten kommt hier
eine besondere Fürsorgepflicht zu.
Alle Mitarbeitenden des Theaters bekommen die Möglichkeit an Workshops und Fortbildungen teilzunehmen, die von der Theaterleitung in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten organisiert werden.
Im Rahmen der Vollversammlung zu Beginn der Spielzeit wird dieser wertebasierte Verhaltenscodex des Theaters Magdeburg vorgetragen und besprochen.
Wo finde ich Hilfe?
Im Falle einer Grenzüberschreitung, Belästigung, Diskriminierung, und bei Problemen und Fragen zur Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen, Männern und queeren Personen, sowie bei sexueller Gewalt, können sich die Beschäftigten und Gäste des Theaters Magdeburg an folgende Stellen wenden:
Schlussbestimmungen
Diese Vereinbarung wird den Beschäftigten zusammen mit ihrem Arbeitsvertrag ausgehändigt.
Diese Vereinbarung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Diese Dienstvereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Spielzeitende schriftlich gekündigt werden.
Diese Vereinbarung wird alle zwei Jahre und bei Bedarf von allen Unterzeichnenden auf Verbesserungen oder Ergänzungen überprüft.
Im Falle einer Kündigung verpflichten sich die Theaterleitung und der Personalrat unverzüglich über den Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung zu verhandeln. Die Dienstvereinbarung wirkt bis zum Inkrafttreten einer neuen Vereinbarung.
Julien Chavaz
Generalintendant
Gerd Becker
Personalratsvorsitzender
Magdeburg, 28.8.23